Wissensbasis und FAQ · Kapitel 25
Haufig gestellte Fragen zum Transport von Gold und anderen Edelmetallen

Antworten zum Transport von Gold und anderen Edelmetallen, einschließlich der Ausfuhr ins Ausland, der Einfuhr sowie der Mehrwertsteuerpflicht.
Ich möchte einen Goldbarren aus Amerika kaufen. Muss er verzollt werden?
Ja, ein von außerhalb der EU stammender Goldbarren muss dem Zoll vorgestellt werden, obwohl auf Anlagegold weder Zoll noch Mehrwertsteuer erhoben wird. Während des Zollverfahrens kann es vorkommen, dass eine Mehrwertsteuerkaution hinterlegt werden muss, die der Importeur später zurückerhält. Eine Mehrwertsteuerkautionspflicht ist dann wahrscheinlich, wenn der Hersteller der Zollbehörde am Eintrittspunkt nicht bekannt ist.
Darf ich Gold aus Ungarn ausführen?
Ja, innerhalb der EU kann Gold frei transportiert werden. Bei der Ausfuhr außerhalb der EU muss die Einfuhr gegenüber dem Eintrittsland ab einem bestimmten Betrag angemeldet werden. Dies sollte bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden. Bestimmte Länder (z. B. Russland, Indien, Vietnam) können Zoll auf Gold erheben, Einfuhrbeschränkungen anwenden oder die illegale Einfuhr größerer Beträge bestrafen. Bei größeren Mengen sollte ein Angebot von einem professionellen Werttransportunternehmen eingeholt werden. Dabei kann Hilfe beim Goldhändler angefordert werden.
Darf ich Gold nach Ungarn einführen?
Ja, innerhalb der EU kann Gold frei transportiert werden. Bei der Einfuhr von außerhalb der EU muss diese angemeldet und die Handelsware dem Zoll vorgestellt werden (obwohl keine Zoll- und Mehrwertsteuerpflicht besteht).
Wann muss bei in Freihandelszonen gelagertem Silber, Platin und Palladium Mehrwertsteuer gezahlt werden?
Für die in Freihandelszonen gelagerten, ansonsten mehrwertsteuerpflichtigen Edelmetalle (z. B. Silber, Platin, Palladium) muss die Mehrwertsteuer nur dann entrichtet werden, wenn der Edelmetallbestand aus der Freihandelszone entnommen wird. Die Zollabfertigung kann in jedem EU-Mitgliedstaat erfolgen. In vielen Fällen nehmen Edelmetallhändler die Hilfe eines Zollagenten in Anspruch. Wenn der Händler im Land des Eintrittspunkts eine Steuernummer hat, kann er zum lokalen Mehrwertsteuersatz verkaufen. Wenn er die Ware jedoch per Fernabsatzversand in einen anderen Mitgliedstaat liefert, muss er zum Mehrwertsteuersatz des Empfängerlandes verkaufen (sofern der Händler im betreffenden Jahr bereits das Versandlimit zwischen den beiden Ländern überschritten hat).
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