Der auf einer Anlagemünze aufgeprägte gesetzliche Nennbetrag (z. B. 100 Euro). Er liegt weit unter dem tatsächlichen Metallwert der Münze und dient ausschließlich als rechtlicher Statusmarker.
Der auf einer Anlagemünze aufgeprägte gesetzliche Nennbetrag (z. B. 100 Euro). Er liegt weit unter dem tatsächlichen Metallwert der Münze und dient ausschließlich als rechtlicher Statusmarker.