Sicherheit und Lagerung · Kapitel 14
Sichere Lagerung von Anlagegold – Tresore, Schliessfächer, Versicherungen

Goldene Yuanbao-Objekte in Nahaufnahme, die in der chinesischen Kultur als Symbol fur Reichtum und Erfolg stehen.
Wie funktioniert die versicherte Lagerung von Gold bei Edelmetallhändlern, welche Vorteile bietet die Edelmetallverwahrung und welche Garantien erhalten wir für unser verwahrtes Gold?
Goldlagerung beim Edelmetallhändler
Zahlreiche Edelmetallhändler bieten einen Verwahrungsservice an. Diese Dienstleistung ist nicht identisch mit der im ungarischen Kreditinstitutsgesetz (Gesetz CCXXXVII von 2013 über Kreditinstitute und Finanzunternehmen) geregelten finanziellen Verwahrung, die einer MNB-Genehmigung bedarf, und auch nicht mit dem Schliessfachservice, der ebenfalls genehmigungspflichtig ist. Der Edelmetallhändler darf seinen Kunden keine individuellen Schliessfächer zur Verfügung stellen, die diese unabhängig von ihm jederzeit öffnen können, da der Schliessfachservice als Finanzdienstleistung gilt.
Die Edelmetallverwahrung wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt (Gesetz V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch). Die Verwahrung kann eine Einzelverwahrung sein, bei der das Vermögen jedes Kunden in einer separaten Box aufbewahrt wird, oder eine Sammelverwahrung, bei der die Vermögenswerte der Kunden nur vom Vermögen des Unternehmens getrennt sind, nicht aber voneinander.
Die Qualität und Sicherheit der Dienstleistung hängt wesentlich davon ab, welches Unternehmen sie erbringt. Das Unternehmen muss einen eigenen Tresor bzw. Panzerraum nach den Vorschriften des Ungarischen Versicherungsverbandes MABISZ einrichten. Für Panzerschränke gibt es ebenfalls eine MABISZ-Zertifizierung. Eine substanzielle Versicherung für Edelmetalle kann nur dann abgeschlossen werden, wenn der Tresor nach den MABISZ-Vorschriften gebaut wurde: Die Edelmetalle werden bis zur Versicherungswertgrenze in MABISZ-konformen Panzerschränken aufbewahrt, und die Sicherheitsüberwachung ist gewährleistet. Steigt der Umfang der Versicherung, verlangt der Versicherer eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus, was weitere Investitionen seitens des Goldhändlers bedeutet. Bestehen Zweifel, ob das Unternehmen über eine Versicherung für den Goldbestand verfügt, lohnt es sich, auf der Unternehmenswebsite die auf den Firmennamen lautende, vom Versicherer ausgestellte Bestätigung über das Bestehen der Versicherung zu suchen oder diese vom Goldhändler anzufordern.
Es empfiehlt sich auch zu prüfen, ob das Geschäftsmodell des Unternehmens überhaupt eine ausreichende Marge enthält, damit sich die Goldlagerung für das Unternehmen lohnt. Ohne die Kosten für die Tresorerrichtung einzurechnen: Der Dienstleister muss mindestens eine jährliche Gebühr von 3 Promille erheben, um einen minimalen Gewinn erzielen zu können. Unternehmen, die weniger verlangen oder gar "Zinsen" für eingelagertes Gold versprechen, sind daher zu meiden.
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Edelmetalllagerung in Hochsicherheitstresoren
Die sicherste Methode der Goldlagerung ist die Aufbewahrung in eigens dafür gebauten Edelmetall-Lagerhäusern (Warehouses). Unter den Mitgliedern der London Bullion Market Association (LBMA) befassen sich folgende Unternehmen mit der Edelmetalllagerung, von denen vier Werttransport- und Bargeldlogistikunternehmen sind: Brinks, G4S Cash Solutions, Malca-Amit und Loomis International Ltd., sowie drei grosse internationale Banken, die auch Gold-Clearing betreiben: HSBC, ICBC Standard Bank und JP Morgan.
Die genannten Unternehmen haben nicht nur in London, sondern an mehreren Standorten weltweit Edelmetall-Tresoranlagen errichtet, und ihre Werttransportabteilungen bewegen die Edelmetallbestände zwischen den Tresoren. Loomis beispielsweise bedient seine Kunden auf mehreren Kontinenten in zahlreichen Ländern.
Bei den Tresordienstleistern eröffnen Minen, Edelmetallraffinerien, Banken mit Edelmetallgeschäft und grössere Goldhandelsunternehmen Konten und können mit den Edelmetallen handeln, ohne dass diese in vielen Fällen den Tresor verlassen.
Da für die Kontoeröffnung ein beträchtliches Mindesteinlagerungsvolumen erforderlich ist, nehmen Privatpersonen die Tresorlagerung nur sehr selten direkt in Anspruch und profitieren stattdessen als Kunden eines kontoführenden Goldhändlers von dieser Dienstleistung.
Das Edelmetalllagerunternehmen verfügt über eine hohe Versicherungssumme, von der es dem einzelnen Kontoinhaber so viel zuweist, wie dieser in US-Dollar-Gegenwert bei ihm verwahrt. Auf diese Weise ist der Versicherungswert skalierbar. Der Tresordienstleister führt laufend Buch darüber, welcher Kunde wie viele Unzen Gold bei ihm in Verwahrung hält, sodass zu jedem Zeitpunkt nachweisbar ist, wie gross der verwahrte Gold- und sonstige Edelmetallbestand ist.
Aus der Verwahrung kann jede beliebig kleine Menge angefordert werden, wobei die Ein- und Auslagerungsgebühr an den Tresordienstleister zu entrichten ist.
An einem Ort oder an mehreren? – Praktische Tipps zur Lagerung
Gold trägt seinen Wert in sich selbst, das ist sein grösster Vorteil. Bei der Aufbewahrung wird genau diese Eigenschaft jedoch zum Nachteil, denn geht es verloren, lässt es sich nicht ersetzen. Daher ist es am besten, es an mehreren Orten aufzubewahren. Zu Hause nur wenig, und selbstverständlich so, dass nur die vertrauenswürdigsten Familienangehörigen davon wissen.
Die übrigen Edelmetalle sollten in einem Bankschliessfach oder im Rahmen des Lagerungsservices eines als vertrauenswürdiger Partner akzeptierten Goldhändlers verwahrt werden.
Es empfiehlt sich, in einem vorab verfassten und versiegelten Dokument, das beim Familienanwalt oder Notar hinterlegt wird, festzuhalten, bei welchen Dienstleistern Goldbestände verwahrt werden, damit die Erben wie bei anderen Anlagen davon Kenntnis erlangen können.
Schliessfachservice in Ungarn
In Ungarn sind die Banken nicht darauf eingestellt, speziell auf die Goldlagerung zugeschnittene Dienstleistungen anzubieten. Für den Goldbestand kann meistens keine dem Wert entsprechende Versicherung abgeschlossen werden, und es lässt sich nicht nachweisen, ob das Gold zu einem bestimmten Zeitpunkt im Schliessfach vorhanden ist oder nicht.
Trotz aller Nachteile der Aufbewahrung im Bankschliessfach kann diese in Ungarn dennoch als sicher bezeichnet werden, da es in den letzten Jahren nur sehr wenige Vorfälle im Zusammenhang mit Bankschliessfächern gab.
Lagerung von Silber, Platin und Palladium in Freizonen
Bei mehrwertsteuerpflichtigen Edelmetallen ist die Lagerung in Freizonen am weitesten verbreitet. London und Zürich sind die grössten europäischen Zentren dafür. Der Vorteil der Freizonenlagerung von Edelmetallen besteht darin, dass die Ware, solange sie nicht in das Gebiet des jeweiligen Landes oder der Europäischen Union eingeführt wird, keiner Verzollungs- und Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Der Edelmetallhändler eröffnet ein Konto bei einem Tresordienstleister, der auch Freizonenlagerung anbietet. Der Edelmetallhändler lagert die von seinen Kunden bei ihm verwahrten mehrwertsteuerpflichtigen Edelmetalle (Silber, Platin, Palladium) in der Freizone, im wertversicherten Tresor des Tresordienstleisters. Wenn die Ware (Silberbarren und Silbermünzen, Platinbarren und Platinmünzen, Palladiumbarren und Palladiummünzen) auf Kundenwunsch aus der Freizone ausgelagert wird, muss die Zollabfertigung durchgeführt und die Mehrwertsteuer entrichtet werden. Der Edelmetallhändler kann auf Basis der in der Freizone gelagerten Silber-, Platin- und Palladiumbarren für seine Kunden physische Silber-, Platin- oder Palladiumkonten führen (analog zum Goldkonto).
Goldkontoführung als Dienstleistung
Physisch gedeckte Goldkonten werden von Edelmetallraffinerien und Goldhandelsunternehmen für ihre Kunden geführt.
Das Goldkonto ist der am dynamischsten wachsende Bereich des Goldhandels, weshalb der World Gold Council in jüngster Zeit Empfehlungen herausgegeben hat, die von immer mehr Unternehmen als verbindliche Vorschriften anerkannt werden, sodass diese sich kontinuierlich weiterentwickelnden Regelwerke voraussichtlich zu Marktstandards der Zukunft werden.
Das Goldkonto ermöglicht es den Kunden, bereits ab 1 Gramm (derzeit ca. 40 Euro) Gold kosteneffizient zu erwerben. Das Kundengold befindet sich in einer sogenannten Sammelverwahrung (die Edelmetalle der einzelnen Kunden sind nicht separat verpackt, sondern nur in der Abrechnungssoftware getrennt), aber das den aggregierten Goldkontosalden entsprechende physische Gold (typischerweise in Form grösserer Goldbarren) ist an den angegebenen Lagerorten vorhanden, es besteht also eine 100%ige Edelmetalldeckung. Das auf dem Edelmetallkonto angesammelte Gold kann in Form physischer Goldbarren in verschiedenen Stückelungen angefordert werden, wobei die Herstellungskosten gleichzeitig zu entrichten sind. Das Vorhandensein des Goldes muss vom Wirtschaftsprüfer des Edelmetallhändlers in regelmässigen Abständen oder stichprobenartig überprüft werden.
Die Goldkontoführung gilt rechtlich als Warenhandel, ebenso wie der Edelmetallhandel selbst. Die Mehrwertsteuerbefreiung der über das Goldkonto getätigten Transaktionen wird durch das Mehrwertsteuergesetz geregelt.
- Paragraph (1) Von der Steuer befreit sind der Verkauf, der innergemeinschaftliche Erwerb sowie der Import von Anlagegold, einschliesslich
a) der Wertpapiere (Zertifikate), die Anlagegold repräsentieren und sich auf zugeteiltes oder nicht zugeteiltes Gold beziehungsweise auf den Handel über auf Goldbasis geführte Konten beziehen."
Hinsichtlich der IT-Sicherheitsanforderungen unterscheidet sich die Goldkontoführung nicht von den Vorschriften einer Online-Bank, weshalb nur sehr kapitalstarke Unternehmen sich deren Entwicklung leisten können.
Die eingesetzte Technologie, die Systemarchitektur und die Datensicherungsprozeduren dienen alle der Sicherheit, darüber hinaus muss das System in regelmässigen Abständen von auf Systemsicherheit spezialisierten IT-Ingenieuren getestet werden, die die Software auf Einbruchs- und Datensicherheit prüfen.
Das System muss an jedem Werktag rund um die Uhr erreichbar sein. Der angewandte Goldkonto-Spread liegt sehr häufig unter 1%, bereits ab einem Kauf/Verkauf von nur 1 Gramm. Die Goldkontoführung umfasst auch den Edelmetallverwahrungsservice und ist praktisch untrennbar damit verbunden. Der Edelmetallhändler legt seine Versicherungskosten anteilig auf die Kunden um, entsprechend der Menge des bei ihm in Verwahrung gehaltenen Goldes. Dieser Betrag übersteigt für Gold in der Regel nicht 0,5% pro Jahr, d.h. bei einem verwahrten Goldbestand im Wert von 10.000 Euro beträgt die jährliche Lagergebühr/Versicherungskosten etwa 50 Euro. Somit ist der Goldkontoführungsservice sowohl mit dem Bankschliessfach als auch mit den bei Brokern verfügbaren sogenannten Papiergold-Anlageprodukten wettbewerbsfähig.
Der Verwahrer des auf Goldkonten befindlichen Goldes ist das Edelmetallhandelsunternehmen, das jedoch rechtlich verpflichtet ist, die Verwahrung von seinem eigenen Vermögen getrennt zu führen (Allocated Gold Account), da das Eigentumsrecht am Gold bei den Kunden liegt. Dies stellt sicher, dass im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Unternehmens die Gläubiger keinen Anspruch auf den Edelmetallbestand erheben können, der Eigentum der Kunden ist.
