
Mittelalterlicher ungarischer Goldgulden mit Darstellung von Matthias Corvinus. Ein historisch bedeutsames Stuck fur ungarische Munzsammlungen, Liebling der Sammler.
Für die Vererbbarkeit von Gold und Edelmetallen gelten keine besonderen Rechtsvorschriften. Es ist die im Gebührengesetz (Gesetz XCIII von 1990) festgelegte Erbschaftsteuer zu entrichten.
Ein grosser Vorteil besteht jedoch darin, dass in Ungarn bei Erbschaft in gerader Linie keine Gebührenpflicht besteht.
Gold und andere Edelmetalle zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr leicht veräusserbar sind. Der Erlös lässt sich problemlos unter den Erben aufteilen, und gegebenenfalls können die Goldbarren und Münzen einfach nach ihrem Edelmetallgehalt verteilt werden.
Goldkredite, Goldpfand als Sicherheit
Pfandkredite auf Anlagegold dürfen nur von Pfandhäusern vergeben werden, die von der Ungarischen Nationalbank (MNB) beaufsichtigt werden und über eine entsprechende Tätigkeitsgenehmigung verfügen. Der Tätigkeitsbereich der beaufsichtigten Institute kann auf der Webseite der MNB eingesehen werden. Verfügt ein Unternehmen nicht über die entsprechende Genehmigung für diese Tätigkeit oder besitzt überhaupt keine Genehmigung, handelt es sich wahrscheinlich um ein illegales Pfandhaus. Dies kann gefährlich sein, da kein rechtliches Mittel dagegen schützt, wenn das Unternehmen das hinterlegte Gold nicht herausgibt oder im Nachhinein die Zinsen oder Bearbeitungsgebühren mit völlig inkorrekten Konditionen erhöht.
Wird ein Pfandkredit im Namen eines ausländischen Unternehmens vergeben, muss dieses ebenso wie ein inländisches Unternehmen über eine Genehmigung in der MNB-Datenbank verfügen.
Das Pfandhausgeschäft unterliegt aus geldwäscherechtlicher Sicht ähnlichen Regeln wie das Bargold-Handelsgeschäft (Identifizierung ab 300.000 Forint, Kopie und Aufbewahrung der Personaldokumente ab 3,6 Millionen Forint). Auf dem Pfandschein müssen die persönlichen Daten des Pfandberechtigten nach wie vor nicht zwingend angegeben werden. Wird jedoch ein Verfahren eingeleitet, können die Ermittlungsbehörden aus der Datenbank des Pfandhauses nachvollziehen, für wen der betreffende Pfandschein ausgestellt wurde.
